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SJB Unternehmensanleihen Mittelstand Solide Doppelstrategie? – Neue Opfer gejagt

Die angeblichen “unabhängigen” Fondsanalysen sind ein plumper Kundenfang und das Geld landet irgendwo — wo weiss nur Bennewirtz. Bei Verschweigen von Provisionen im Vertrieb von Immobilien hat der Bundesgerichtshof die Haftung der finanzierenden Bank bestätigt, wenn eine enge Zusammenarbeit zwischen Bank und Vertrieb gegeben war. Dies gilt auch bei den SJB-Pleite-Fonds: Der BGH hat in den nunmehr veröffentlichten Entscheidungsgründen des Urteils vom 29.06.2010 die Haftung der Bank bei Verschweigen von Provisionen bestätigt. Wenn bei dem Vertrieb von Eigentumswohnungen der Erwerber nicht vollständig und zutreffend über die im Gesamtpaket von Wohnungskauf und Finanzierung enthaltenen Provisionen aufgeklärt wird und der Erwerber dadurch arglistig getäuscht wird, haftet auch die finanzierende Bank auf Schadenersatz. Voraussetzung ist daneben, dass die Bank mit dem Vertrieb oder dem Verkäufer eng zusammen gearbeitet hat und so Kenntnis von dieser arglistigen Täuschung erlangen musste. Da die Zahlung sogenannter Innenprovisionen durch den Verkäufer und die finanzierende Bank an den Vertrieb marktüblich ist und eine Aufklärung über diese Provisionsflüsse regelmäßig unterbleibt, eröffnet diese Rechtsprechung sehr gute Möglichkeiten, um Schadenersatzansprüche gegen die finanzierende Bank zu begründen. Bei der Einsichtnahme in die internen Unterlagen der Firma SAFIN aus Berlin, einem Vertriebsunternehmen für Eigentumswohnungen verschiedener Verkäufer, hat die Kanzlei Resch


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Veröffentlicht am : 7.07.2011
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Innovatives Qualitätsmanagement mit dem Data One Portal QM (Dokumentenlenkung Teil 2 von 2)

Unternehmen setzen bei der Auswahl ihrer Kooperationspartner immer häufiger gezielt auf Unternehmen, die eine Zertifizierung nach den branchenüblichen Normen (DIN EN ISO 9000 ff., VDA, ) vorzuweisen haben. Um die Prüfplakette im Audit zu erhalten und damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, sind Sie auf modernste IT-Tools wie das Data One Portal QM angewiesen.
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Wir sind Deutschlands erstes gemeinnütziges IT- Systemhaus und vom Land NRW als Integrationsprojekt anerkannt. Mit Freude können wir sagen, dass unsere Belegschaft aus 60% schwerstbehinderten Menschen besteht. Von der Beschaffung bis zum Vertrieb arbeiten unsere schwerstbehinderten Mitarbeiter mit ihren nicht behinderten Kollegen zusammen. Durch den Verkauf gebrauchter IT Hardware, die uns von Firmen mit sozialer Verantwortung überlassen wird, war es uns bisher möglich, sämtliche Mitarbeiter zu branchenüblichen Gehältern unbefristet beschäftigen zu können. Das Konzept der Integration von behinderten Menschen in die Arbeitswelt durch die Rücknahme gebrauchter Hardware und anderen Dienstleistungen, wurde von Privatpersonen mit sozialem Fokus ins Leben gerufen. Unsere Zielsetzung, neue zukunftsorientierte Arbeitsplätze im IT Sektor für behinderte Menschen zu schaffen und ihre damit verbundene soziale Eingliederung, funktioniert. Wir sind auf Hilfe von außen angewiesen, um unseren Bekanntheitsgrad zu vergrößern und somit neue Standorte für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Kontakt: AfB Arbeit für Menschen mit Behinderungen Gemeinnützige GmbH Gladbeckerstraße 18 45141 Essen Tel. 0201 37980222 Fax 0201 37980211 dirk.fissmer@afb24.com
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Veröffentlicht am : 5.07.2011
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