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Innovatives Qualitätsmanagement mit dem Data One Portal QM (Dokumentenlenkung Teil 1 von 2)

Unternehmen setzen bei der Auswahl ihrer Kooperationspartner immer häufiger gezielt auf Unternehmen, die eine Zertifizierung nach den branchenüblichen Normen (DIN EN ISO 9000 ff., VDA, ) vorzuweisen haben. Um die Prüfplakette im Audit zu erhalten und damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, sind Sie auf modernste IT-Tools wie das Data One Portal QM angewiesen.


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Veröffentlicht am : 30.06.2011
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AfB Arbeit für Menschen mit Behinderungen

Wir sind Deutschlands erstes gemeinnütziges IT- Systemhaus und vom Land NRW als Integrationsprojekt anerkannt. Mit Freude können wir sagen, dass unsere Belegschaft aus 60% schwerstbehinderten Menschen besteht. Von der Beschaffung bis zum Vertrieb arbeiten unsere schwerstbehinderten Mitarbeiter mit ihren nicht behinderten Kollegen zusammen. Durch den Verkauf gebrauchter IT Hardware, die uns von Firmen mit sozialer Verantwortung überlassen wird, war es uns bisher möglich, sämtliche Mitarbeiter zu branchenüblichen Gehältern unbefristet beschäftigen zu können. Das Konzept der Integration von behinderten Menschen in die Arbeitswelt durch die Rücknahme gebrauchter Hardware und anderen Dienstleistungen, wurde von Privatpersonen mit sozialem Fokus ins Leben gerufen. Unsere Zielsetzung, neue zukunftsorientierte Arbeitsplätze im IT Sektor für behinderte Menschen zu schaffen und ihre damit verbundene soziale Eingliederung, funktioniert. Wir sind auf Hilfe von außen angewiesen, um unseren Bekanntheitsgrad zu vergrößern und somit neue Standorte für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Kontakt: Geschäftsfühung: für die Standorte Essen, Köln, Jülich & Unna: Daniel Büchle 0201 / 37980 – 222 oder 07243 / 20000 – 111 daniel.buechle@afb24.com Verkaufsleitung Unna und Marketing: Dirk Fißmer Tel 49 (0)2303 25317-90 Fax 49 (0)2303 25317-911 dirk.fissmer@afb24.com
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Veröffentlicht am : 28.06.2011
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Den letzten beißen die Hunde: Der neue Trend der Lohndrücker

Für minimales Geld maximal schuften, ohne jede Absicherung – Lohndrückerei macht Schule. Das ist der Geist unserer Zeit, und das steckt auch hinter unserem Jobwunder. Wir haben lange in einer Szene recherchiert, wo Lohndrückerei eine ganz besondere Form annimmt. “Branchenüblich” sei das, heißt es da. Aber der Paketbote, der Ihnen noch abends die Bestellungen aus dem Internethandel vorbeibringt, der kämpft vielleicht Tag für Tag ums Überleben. Unsere Reporter haben sich den Marktführer der postunabhängigen Paketzusteller mal genauer angeschaut.

Die angeblichen “unabhängigen” Fondsanalysen sind ein plumper Kundenfang und das Geld landet irgendwo — wo weiss nur Bennewirtz. Bei Verschweigen von Provisionen im Vertrieb von Immobilien hat der Bundesgerichtshof die Haftung der finanzierenden Bank bestätigt, wenn eine enge Zusammenarbeit zwischen Bank und Vertrieb gegeben war. Dies gilt auch bei den SJB-Pleite-Fonds: Der BGH hat in den nunmehr veröffentlichten Entscheidungsgründen des Urteils vom 29.06.2010 die Haftung der Bank bei Verschweigen von Provisionen bestätigt. Wenn bei dem Vertrieb von Eigentumswohnungen der Erwerber nicht vollständig und zutreffend über die im Gesamtpaket von Wohnungskauf und Finanzierung enthaltenen Provisionen aufgeklärt wird und der Erwerber dadurch arglistig getäuscht wird, haftet auch die finanzierende Bank auf Schadenersatz. Voraussetzung ist daneben, dass die Bank mit dem Vertrieb oder dem Verkäufer eng zusammen gearbeitet hat und so Kenntnis von dieser arglistigen Täuschung erlangen musste. Da die Zahlung sogenannter Innenprovisionen durch den Verkäufer und die finanzierende Bank an den Vertrieb marktüblich ist und eine Aufklärung über diese Provisionsflüsse regelmäßig unterbleibt, eröffnet diese Rechtsprechung sehr gute Möglichkeiten, um Schadenersatzansprüche gegen die finanzierende Bank zu begründen. Bei der Einsichtnahme in die internen Unterlagen der Firma SAFIN aus Berlin, einem Vertriebsunternehmen für Eigentumswohnungen verschiedener Verkäufer, hat die Kanzlei Resch
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Veröffentlicht am : 18.06.2011
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Widerworte vom alten Held der Heimlichkeit

Widerworte vom alten Held der Heimlichkeit
Tel Aviv – Er hat lange seine Pflicht getan, in der gebotenen Stille natürlich. Mehr als acht Jahre stand Meir Dagan an der Spitze des Auslandsgeheimdienstes Mossad, das ist israelischer Rekord – und seine Regierung hat sich stets darauf verlassen, dass er sich auskennt mit der Abwehr von Gefahren.
Mehr auf jetzt.de

Die Max-Havelaar-Musikbörse
von Hans Peter Arnold – Ein Schweizer Jungunternehmen mischt den Musikmarkt auf – mit «Fairtrade». Der Künstler soll bis 90 Prozent der Einnahmen erhalten, statt branchenüblich 50 Prozent.
Mehr auf 20min.ch

Klopp wirbt wegen Sex-Party nicht mehr für ERGO
Die ausschweifende Sex-Party in Budapest hat weitere Konsequenzen: Der populäre Trainer des neuen deutschen Fußball-Meisters Borussia Dortmund, Jürgen Klopp, wirbt nicht mehr für die ERGO-Versicherung. Klopp hatte sein Engagement bereits nach den ersten Medienberichten über das Fest ruhen lassen.
Mehr auf T-Online Wirtschaft


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Veröffentlicht am : 4.06.2011
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SJB FondsEcho. ING Invest Global High Dividend EUR. MiFID in der Kritik

Bei Verschweigen von Provisionen im Vertrieb von Immobilien hat der Bundesgerichtshof die Haftung der finanzierenden Bank bestätigt, wenn eine enge Zusammenarbeit zwischen Bank und Vertrieb gegeben war. Dies gilt auch bei den SJB-Pleite-Fonds: Der BGH hat in den nunmehr veröffentlichten Entscheidungsgründen des Urteils vom 29.06.2010 die Haftung der Bank bei Verschweigen von Provisionen bestätigt. Wenn bei dem Vertrieb von Eigentumswohnungen der Erwerber nicht vollständig und zutreffend über die im Gesamtpaket von Wohnungskauf und Finanzierung enthaltenen Provisionen aufgeklärt wird und der Erwerber dadurch arglistig getäuscht wird, haftet auch die finanzierende Bank auf Schadenersatz. Voraussetzung ist daneben, dass die Bank mit dem Vertrieb oder dem Verkäufer eng zusammen gearbeitet hat und so Kenntnis von dieser arglistigen Täuschung erlangen musste. Da die Zahlung sogenannter Innenprovisionen durch den Verkäufer und die finanzierende Bank an den Vertrieb marktüblich ist und eine Aufklärung über diese Provisionsflüsse regelmäßig unterbleibt, eröffnet diese Rechtsprechung sehr gute Möglichkeiten, um Schadenersatzansprüche gegen die finanzierende Bank zu begründen. Bei der Einsichtnahme in die internen Unterlagen der Firma SAFIN aus Berlin, einem Vertriebsunternehmen für Eigentumswohnungen verschiedener Verkäufer, hat die Kanzlei Resch Rechtsanwälte festgestellt, dass in den dort vorgefundenen mehr als 1.500 Fällen, Provisionen zwischen 10% und 20% des Kaufpreises vom
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Veröffentlicht am : 1.06.2011
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