branchenüblich.de - Branchenüblich


RSS RSS Feed abonnieren

Neueste Branchenüblich Nachrichten

Medien: Versicherung setzte Sex-Party von Steuer ab
Die Kosten der in die Schlagzeilen geratenen Sex-Party für erfolgreiche Versicherungsvertreter der Hamburg Mannheimer International (HMI) sind nach einem Medienbericht von der Steuer abgesetzt worden.
Mehr auf T-Online Wirtschaft

Das Überraschende im Erwarteten
Benjamin Steffen ⋅ 2004, 2005, 2008, 2010 gewann der FC Basel den Schweizer Meistertitel, 2006, 2007, 2009 der FC Zürich. Daher liegt eigentlich nichts näher als das Szenario, das erneut den FCB oder den FCZ als Meister vorsieht.
Mehr auf NZZ

Ohrfeige mit Anlauf
Ganz unschuldig an der Entwicklung in Sachen Manuel Neuer ist der FC Schalke 04 nicht. Wie man den Wechsel eines Idols geräuschlos über die Bühne bringt, zeigt exemplarisch Borussia Dortmund mit Nuri Sahin.
Mehr auf FAZ.NET


Google+
Teilen

Veröffentlicht am : 30.05.2011
Tags: , ,
Gespeichert in Branchenüblich |

Frontal 21 ausgenutzte Leiharbeiter

Erpressung am Arbeitsplatz – Wie Leiharbeiter ausgenutzt werden Die Zeitarbeit boomt. Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Zahl der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche im September 2010 auf rund 920.000 gestiegen, so die Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft. Ein großes Problem bei der Zeitarbeit: der Umgang mit den Arbeitszeitkonten, auf denen die Überstunden in den Entleihfirmen gesammelt werden. Hat die Verleihfirma für ihren Beschäftigten zeitweise keine Arbeit, ist das eigentlich ihr unternehmerisches Risiko. Doch um diesem Risiko zu entgehen, müssen sich die Beschäftigten der Zeitarbeitsfirmen in Betriebsvereinbarungen häufig verpflichten, in der verleihfreien Zeit ihr Arbeitszeitkonto abzubauen. Nach dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz ist das verboten und steht auch im Widerspruch zu tarifvertraglichen Vereinbarungen. Frontal21 berichtet über Leiharbeiter, denen von ihren Verleihfirmen solche Anträge auf Freizeitausgleich und Urlaub vorgelegt wurden. Aus Angst um ihren Arbeitsplatz wehren sich die Betroffenen nicht gegen diese Praxis, die nach Einschätzung der Gewerkschaft “branchenüblich” ist.

Bei Verschweigen von Provisionen im Vertrieb von Immobilien hat der Bundesgerichtshof die Haftung der finanzierenden Bank bestätigt, wenn eine enge Zusammenarbeit zwischen Bank und Vertrieb gegeben war. Dies gilt auch bei den SJB-Pleite-Fonds: Der BGH hat in den nunmehr veröffentlichten Entscheidungsgründen des Urteils vom 29.06.2010 die Haftung der Bank bei Verschweigen von Provisionen bestätigt. Wenn bei dem Vertrieb von Eigentumswohnungen der Erwerber nicht vollständig und zutreffend über die im Gesamtpaket von Wohnungskauf und Finanzierung enthaltenen Provisionen aufgeklärt wird und der Erwerber dadurch arglistig getäuscht wird, haftet auch die finanzierende Bank auf Schadenersatz. Voraussetzung ist daneben, dass die Bank mit dem Vertrieb oder dem Verkäufer eng zusammen gearbeitet hat und so Kenntnis von dieser arglistigen Täuschung erlangen musste. Da die Zahlung sogenannter Innenprovisionen durch den Verkäufer und die finanzierende Bank an den Vertrieb marktüblich ist und eine Aufklärung über diese Provisionsflüsse regelmäßig unterbleibt, eröffnet diese Rechtsprechung sehr gute Möglichkeiten, um Schadenersatzansprüche gegen die finanzierende Bank zu begründen. Bei der Einsichtnahme in die internen Unterlagen der Firma SAFIN aus Berlin, einem Vertriebsunternehmen für Eigentumswohnungen verschiedener Verkäufer, hat die Kanzlei Resch Rechtsanwälte festgestellt, dass in den dort vorgefundenen mehr als 1.500 Fällen, Provisionen zwischen 10% und 20% des Kaufpreises vom


Google+
Teilen

Veröffentlicht am : 25.05.2011
Tags: , ,
Gespeichert in Branchenüblich |